Behandlungen
Behandlungskosten
Die Behandlungskosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und analog an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Kosten werden ganz oder anteilig von den privaten Krankenkassen, der Beihilfe als auch von entsprechenden privaten Zusatzversicherungen erstattet. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für Heilpraktikerleistungen. Sie können sie aber als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung geltend machen.
Sollte Ihnen die Finanzierung der Behandlung Probleme bereiten, bitte ich Sie um ein offenes Wort.